Jetzt neu: Unsere Praxis für Physiotherapie in Rülzheim. Mehr erfahren
Aktuelle Beiträge

Was ändert sich durch das neue Gesundheitsgesetz für Patientinnen und Patienten?

Mitarbeiter und Patient im Empfangsbereich eines Zentrums für Physiotherapie

Mehr Eigenkosten, mehr Verantwortung – und warum Ihre Therapie trotzdem so wichtig bleibt. Vielleicht haben Sie es bereits in den Nachrichten gehört: Bundestag und Bundesrat haben im Juli 2026 das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz beschlossen. Ziel des Gesetzes ist es, die steigenden Kosten der gesetzlichen Krankenversicherung zu begrenzen und die Beiträge möglichst stabil zu halten. Doch was bedeutet das ganz konkret für Sie als Patientin oder Patient einer Physiotherapie-, Ergotherapie- oder Logopädiepraxis?

1. Die gesetzliche Zuzahlung steigt

Eine der unmittelbar spürbaren Änderungen betrifft die Zuzahlung zu Heilmitteln. Ab dem 1. Januar 2027 beträgt die gesetzliche Zuzahlung:

  • 10 % der Behandlungskosten
  • zzgl. 15 € pro Verordnung (bisher 10 €)

Damit steigen die Eigenkosten im Vergleich zur bisherigen Regelung spürbar. Die Zuzahlungsbeträge wurden seit 2004 nicht mehr angepasst – künftig sollen sie regelmäßig fortgeschrieben werden.

Wichtig: Von der Zuzahlung ausgenommen bleiben Versicherte, die von ihrer Krankenkasse von Zuzahlungen befreit wurden, sowie Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren. Wer im Kalenderjahr mehr als zwei Prozent seines jährlichen Bruttoeinkommens für Zuzahlungen aufwendet – bei chronisch Kranken ein Prozent – kann sich von seiner Krankenkasse befreien lassen. Ein Blick in die eigenen Belege lohnt sich also.

2. Ihr Anspruch auf Therapie bleibt bestehen

Viele Menschen sorgen sich, dass Physiotherapie, Ergotherapie oder Logopädie künftig gestrichen werden. Diese Sorge können wir Ihnen nehmen:

Ihr gesetzlicher Anspruch auf notwendige Heilmittel bleibt bestehen. Das neue Gesetz streicht den Anspruch auf Physiotherapie, Ergotherapie oder Logopädie nicht.

Was sich ändert, ist der finanzielle Rahmen – nicht die Frage, ob Sie behandelt werden dürfen.

3. Therapien sollen individueller werden

Ein weiterer Schwerpunkt besteht darin, Therapeutinnen und Therapeuten künftig mehr Spielraum bei der Behandlung zu geben.

Ziel ist es, Therapien stärker am tatsächlichen Heilungsverlauf auszurichten und weniger an starren Vorgaben. Dadurch können Behandlungen individueller gestaltet werden und besser auf den jeweiligen Patienten eingehen – ein Ansatz, den wir in unseren Zentren ohnehin seit Jahren verfolgen.

4. Warum manche Verordnungen trotzdem schwieriger werden könnten

Obwohl Ihr Anspruch bestehen bleibt, steht das gesamte Gesundheitssystem unter einem höheren wirtschaftlichen Druck.

Das kann dazu führen, dass Ärztinnen und Ärzte Verordnungen künftig noch sorgfältiger prüfen oder zunächst andere Behandlungsmöglichkeiten ausschöpfen. Das bedeutet jedoch nicht automatisch, dass notwendige Therapien nicht mehr verordnet werden – sondern dass medizinische Notwendigkeit und Wirtschaftlichkeit künftig noch stärker gegeneinander abgewogen werden.

Ob im Akutfall oder zur Prävention: Wir begleiten Sie kompetent auf Ihrem Weg zu mehr Lebensqualität. Den entscheidenden Schritt gehen jedoch Sie selbst. Ihre Gesundheit beginnt mit Ihrer eigenen Entscheidung.

5. Ihre Mitarbeit gewinnt noch mehr an Bedeutung

Eine erfolgreiche Therapie endet nicht mit dem Verlassen unserer Praxis. Je aktiver Sie selbst mitarbeiten,

  • indem Sie Übungen regelmäßig durchführen,
  • Empfehlungen umsetzen,
  • Fragen stellen und
  • Beschwerden frühzeitig behandeln lassen,

desto größer sind die Chancen auf eine nachhaltige Verbesserung. Gerade in Zeiten begrenzter Ressourcen wird die aktive Mitarbeit jedes Einzelnen immer wichtiger.

Genau deshalb setzen wir in unseren Zentren nicht nur auf Behandlung, sondern auch auf begleitetes Gesundheitstraining und Eigenübungsprogramme – damit Sie zwischen den Terminen weiterkommen und nicht bei null anfangen.

Was Sie jetzt tun können

  • Zuzahlungsbelege sammeln: Nur wer seine Belege aufbewahrt, kann die Belastungsgrenze nachweisen und sich befreien lassen.
  • Befreiung prüfen lassen: Fragen Sie bei Ihrer Krankenkasse nach, ob Sie für eine Zuzahlungsbefreiung in Frage kommen.
  • Beschwerden früh angehen: Je früher eine Therapie beginnt, desto weniger Verordnungen sind in der Regel nötig.
  • Eigenaktivität stärken: Ein begleitetes Training kann helfen, Beschwerden gar nicht erst chronisch werden zu lassen.

Unser Versprechen an Sie

Gesetze können sich ändern. Unser Anspruch bleibt derselbe.

Wir begleiten Sie mit moderner, individueller und evidenzbasierter Therapie – mit dem Ziel, Ihre Beweglichkeit, Selbstständigkeit und Lebensqualität nachhaltig zu verbessern. In unseren Zentren in Kandel, Freckenfeld, Hagenbach und Rülzheim nehmen wir uns die Zeit, die eine gute Behandlung braucht.

Gemeinsam finden wir den bestmöglichen Weg für Ihre Gesundheit.

Jetzt Termin vereinbaren und Beratung anfragen.

Diesen Beitrag teilen
Weitere Beiträge
Patient beim gerätegestützten T-RENA Reha-Nachsorge-Training in Freckenfeld

T-RENA – so geht es nach der Reha weiter

Starte jetzt Deinen Weg zu mehr Gesundheit.

Spreche uns über das Formular an und lass Dich unverbindlich beraten

Starte Deinen Weg zu mehr Gesundheit.

Spreche uns über das Formular an und lass Dich unverbindlich beraten

Deine Zufriedenheit ist unser Antrieb.

Was unsere Kunden sagen

Jetzt Kontakt aufnehmen.

Wir sind für Dich da!
Schnell, einfach & persönlich